Gesetzliche Grenzen der Vorfälligkeitsentschädigung
Für viele Verbraucherkredite mit festem Zinssatz gilt in Deutschland eine Deckelung der Vorfälligkeitsentschädigung.
Die Entschädigung darf in diesen Fällen nur einen begrenzten Prozentsatz der Restschuld erreichen. Bei einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegt die Grenze meist bei einem Prozent der Restschuld. Bei einer
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr halbiert sich diese Grenze.
Trotz dieser Obergrenzen können mehrere Hundert Euro zusammenkommen, je nach Kredithöhe und Zeitpunkt der
Rückzahlung. Damit Betroffene besser planen können, helfen Rechenbeispiele und ein Vergleich mit möglichen
Zinsvorteilen einer Umschuldung. Nur wenn die Zinsersparnis höher ist als die
Entschädigung und andere Kosten, lohnt sich die Ablösung finanziell.
| Restschuld |
Restlaufzeit |
Mögliche Obergrenze |
Bemerkung |
| 8.000 € |
24 Monate |
bis zu 80 € |
Grenze bei etwa 1 Prozent der Restschuld |
| 12.000 € |
10 Monate |
bis zu 60 € |
Kürzere Restlaufzeit senkt die Obergrenze |
| 20.000 € |
36 Monate |
bis zu 200 € |
Nach Zinsvorteilen der Umschuldung schauen |
Rechenbeispiele einordnen
Die Beispiele zeigen, dass die Entschädigung bei typischen Restschulden überschaubar sein kann, aber nicht
vernachlässigt werden sollte. In Verbindung mit Bearbeitungsgebühren, Gutachtenkosten oder anderen
Nebenkosten kann der Betrag steigen. Ein Blick auf die Seite
Bearbeitungsgebühren ergänzt das Bild.
Wichtig ist der Vergleich mit der Zinsersparnis aus einem neuen Kredit mit niedrigeren Zinsen. Nur wenn die
Summe aus Vorfälligkeitsentschädigung und Nebenkosten niedriger ist als die Ersparnis, ergibt sich ein
messbarer Vorteil. Neben Zahlen zählt auch der Wunsch nach Klarheit, etwa wenn ein Kredit komplett beendet
werden soll.